Denkmalliste prüfen
Eintrag und Schutzumfang beim Stadtkonservator erfragen. Auch Gebäude in Denkmalbereichen und Erhaltungssatzungsgebieten unterliegen Vorgaben.
Ratgeber · Genehmigung
Denkmalschutz verbietet keine Sanierung. Er verlangt, dass die geschützten Teile erhalten oder nach Vorgabe erneuert werden, und er bringt Förderung und Steuervorteile mit, die eine ungeschützte Wohnung nicht hat.

Direktantwort
Wer ein Baudenkmal in Köln saniert, braucht für jede Veränderung der geschützten Substanz eine Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW von der Unteren Denkmalbehörde, in Köln dem Stadtkonservator. Die Erlaubnis gilt drei Jahre, ist gebührenfrei und wird in 4 bis 12 Wochen erteilt. Bäder, Leitungen und Innenausbau ohne Eingriff in geschützte Bauteile sind erlaubnisfrei.
Die Denkmaleigenschaft steht in der Denkmalliste der Stadt Köln; der Eintrag beschreibt, was geschützt ist. Meist betrifft das:
Alles, was die geschützte Substanz nicht berührt:
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Köln sitzt im Stadthaus Deutz. Empfohlen ist ein Beratungstermin vor der Planung; die Behörde berät kostenlos, auch zur energetischen Ertüchtigung.
Eintrag und Schutzumfang beim Stadtkonservator erfragen. Auch Gebäude in Denkmalbereichen und Erhaltungssatzungsgebieten unterliegen Vorgaben.
Vorhaben vorstellen, Grenzen klären, zulässige Materialien und Fenster besprechen. Spart Ablehnungen.
Formlos oder über das Formular der Stadt, mit Fotos, Zeichnungen, Materialangaben. Gebührenfrei. Bearbeitung 4 bis 12 Wochen.
Erlaubnis gilt drei Jahre; Unterbrechung über ein Jahr lässt sie verfallen. Abweichungen vorher abstimmen.
Nach Fertigstellung stellt die Behörde die Bescheinigung nach § 7i EStG aus. Voraussetzung: Abstimmung vor Beginn.
Drei Themen, bei denen die Behörde regelmäßig Vorgaben macht: Fenster werden aufgearbeitet oder als Holzfenster nach historischem Vorbild mit Isolierverglasung ersetzt, 2.000–4.500 € je Fenster. Außendämmung ist an Sichtfassaden ausgeschlossen; Innendämmung, Dachdämmung und Kellerdeckendämmung sind möglich und förderfähig, das BAFA lässt für Denkmäler abweichende U-Werte zu. Photovoltaik wird auf nicht einsehbaren Dachflächen meist erlaubt; die Solardachpflicht NRW nimmt Denkmäler aus.
Eigentümer von Baudenkmälern können Sanierungskosten nach § 7i EStG über zwölf Jahre abschreiben: acht Jahre 9 %, vier Jahre 7 %, bei Selbstnutzung nach § 10f EStG zehn Jahre 9 %. Voraussetzung ist die Bescheinigung der Denkmalbehörde und die Abstimmung vor Beginn. Das Land NRW vergibt über die Bezirksregierung Köln Denkmalfördermittel und zinsgünstige Darlehen der NRW.BANK; die Stadt Köln unterstützt bei der energetischen Ertüchtigung mit Beratung. Energetische Maßnahmen sind zusätzlich über das BAFA förderfähig.
Preisspannen
Kosten und Fristen bei Denkmalsanierung in Köln, Erfahrungswerte 2025/2026.
| Position | Preisspanne | Einheit |
|---|---|---|
| Erlaubnis Stadtkonservator | gebührenfrei | |
| Bearbeitungszeit | 4–12 | Wochen |
| Gültigkeit der Erlaubnis | 3 | Jahre |
| Holzfenster nach Vorbild, je Fenster | 2.000–4.500 | € |
| Innendämmung | 80–160 | €/m² |
| Abschreibung § 7i EStG | 9 % / 7 % | über 12 Jahre |
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Zur Leistung: Altbausanierung in Köln →Fragen & Antworten
Die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten gestellt werden.
Schildern Sie ihn kurz – wir sagen Ihnen, was realistisch ist.
Für jede Veränderung der geschützten Substanz ja, nach § 9 DSchG NRW beim Stadtkonservator. Bäder, Leitungen und Innenausbau ohne Eingriff in geschützte Teile sind frei.
4 bis 12 Wochen, gebührenfrei, gültig drei Jahre. Ein Beratungstermin vorab verkürzt das Verfahren.
Ja, nach Vorgabe: meist Holzfenster mit historischer Teilung und Isolierverglasung. Kunststofffenster werden an Sichtfassaden abgelehnt.
Von innen, im Dach und an der Kellerdecke ja. Außendämmung an Sichtfassaden nein. BAFA-Förderung mit erleichterten Anforderungen.
Abschreibung der abgestimmten Sanierungskosten nach § 7i EStG: acht Jahre 9 %, vier Jahre 7 %. Bei Selbstnutzung zehn Jahre 9 % nach § 10f EStG.
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