Ratgeber · Genehmigung

Denkmalschutz: Sanierung in Köln mit Genehmigung

Denkmalschutz verbietet keine Sanierung. Er verlangt, dass die geschützten Teile erhalten oder nach Vorgabe erneuert werden, und er bringt Förderung und Steuervorteile mit, die eine ungeschützte Wohnung nicht hat.

Altbauraum mit Stuckdecke, typisch für denkmalgeschützte Kölner Wohnhäuser.

Direktantwort

Kurz beantwortet

Wer ein Baudenkmal in Köln saniert, braucht für jede Veränderung der geschützten Substanz eine Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW von der Unteren Denkmalbehörde, in Köln dem Stadtkonservator. Die Erlaubnis gilt drei Jahre, ist gebührenfrei und wird in 4 bis 12 Wochen erteilt. Bäder, Leitungen und Innenausbau ohne Eingriff in geschützte Bauteile sind erlaubnisfrei.

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Was in Köln erlaubnispflichtig ist

Die Denkmaleigenschaft steht in der Denkmalliste der Stadt Köln; der Eintrag beschreibt, was geschützt ist. Meist betrifft das:

  • Fassade: Putz, Stuck, Farbton, Fenster, Türen, Balkone, Dachform und Eindeckung
  • Treppenhaus: Treppe, Geländer, Wohnungstüren, Bodenbeläge
  • Grundriss bei Denkmälern, deren Raumfolge geschützt ist
  • Innenausstattung, wenn im Eintrag genannt: Stuckdecken, Dielen, Kachelöfen
  • Umgebung: Anbauten, Gauben, Photovoltaik in Sichtlage

Was ohne Erlaubnis geht

Alles, was die geschützte Substanz nicht berührt:

  • Bäder, Küchen, Elektrik, Wasser- und Heizungsleitungen
  • Malerarbeiten innen, wenn keine historische Fassung betroffen ist
  • Böden, sofern nicht Dielen oder Terrazzo geschützt sind
  • Trockenbau ohne Eingriff in geschützte Wände und Decken
  • Reparaturen mit gleichem Material in gleicher Technik

Ablauf beim Stadtkonservator

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Köln sitzt im Stadthaus Deutz. Empfohlen ist ein Beratungstermin vor der Planung; die Behörde berät kostenlos, auch zur energetischen Ertüchtigung.

01

Denkmalliste prüfen

Eintrag und Schutzumfang beim Stadtkonservator erfragen. Auch Gebäude in Denkmalbereichen und Erhaltungssatzungsgebieten unterliegen Vorgaben.

02

Beratungstermin

Vorhaben vorstellen, Grenzen klären, zulässige Materialien und Fenster besprechen. Spart Ablehnungen.

03

Antrag auf Erlaubnis

Formlos oder über das Formular der Stadt, mit Fotos, Zeichnungen, Materialangaben. Gebührenfrei. Bearbeitung 4 bis 12 Wochen.

04

Ausführung nach Vorgabe

Erlaubnis gilt drei Jahre; Unterbrechung über ein Jahr lässt sie verfallen. Abweichungen vorher abstimmen.

05

Bescheinigung für Steuer und Förderung

Nach Fertigstellung stellt die Behörde die Bescheinigung nach § 7i EStG aus. Voraussetzung: Abstimmung vor Beginn.

Fenster, Dämmung, Photovoltaik im Denkmal

Drei Themen, bei denen die Behörde regelmäßig Vorgaben macht: Fenster werden aufgearbeitet oder als Holzfenster nach historischem Vorbild mit Isolierverglasung ersetzt, 2.000–4.500 € je Fenster. Außendämmung ist an Sichtfassaden ausgeschlossen; Innendämmung, Dachdämmung und Kellerdeckendämmung sind möglich und förderfähig, das BAFA lässt für Denkmäler abweichende U-Werte zu. Photovoltaik wird auf nicht einsehbaren Dachflächen meist erlaubt; die Solardachpflicht NRW nimmt Denkmäler aus.

Förderung und Steuern

Eigentümer von Baudenkmälern können Sanierungskosten nach § 7i EStG über zwölf Jahre abschreiben: acht Jahre 9 %, vier Jahre 7 %, bei Selbstnutzung nach § 10f EStG zehn Jahre 9 %. Voraussetzung ist die Bescheinigung der Denkmalbehörde und die Abstimmung vor Beginn. Das Land NRW vergibt über die Bezirksregierung Köln Denkmalfördermittel und zinsgünstige Darlehen der NRW.BANK; die Stadt Köln unterstützt bei der energetischen Ertüchtigung mit Beratung. Energetische Maßnahmen sind zusätzlich über das BAFA förderfähig.

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PositionPreisspanneEinheit
Erlaubnis Stadtkonservatorgebührenfrei
Bearbeitungszeit4–12Wochen
Gültigkeit der Erlaubnis3Jahre
Holzfenster nach Vorbild, je Fenster2.000–4.500
Innendämmung80–160€/m²
Abschreibung § 7i EStG9 % / 7 %über 12 Jahre

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Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten gestellt werden.

Ihr Fall ist anders?

Schildern Sie ihn kurz – wir sagen Ihnen, was realistisch ist.

Brauche ich für die Sanierung eines Denkmals in Köln eine Genehmigung?

Für jede Veränderung der geschützten Substanz ja, nach § 9 DSchG NRW beim Stadtkonservator. Bäder, Leitungen und Innenausbau ohne Eingriff in geschützte Teile sind frei.

Wie lange dauert die Erlaubnis?

4 bis 12 Wochen, gebührenfrei, gültig drei Jahre. Ein Beratungstermin vorab verkürzt das Verfahren.

Darf ich im Denkmal neue Fenster einbauen?

Ja, nach Vorgabe: meist Holzfenster mit historischer Teilung und Isolierverglasung. Kunststofffenster werden an Sichtfassaden abgelehnt.

Kann ich ein Denkmal dämmen?

Von innen, im Dach und an der Kellerdecke ja. Außendämmung an Sichtfassaden nein. BAFA-Förderung mit erleichterten Anforderungen.

Welche Steuervorteile habe ich?

Abschreibung der abgestimmten Sanierungskosten nach § 7i EStG: acht Jahre 9 %, vier Jahre 7 %. Bei Selbstnutzung zehn Jahre 9 % nach § 10f EStG.

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