Erhaltungssatzung und Denkmal
In der Südstadt gilt für große Bereiche eine Erhaltungssatzung: Fassade, Fenster, Dach und Balkone dürfen nur mit Genehmigung verändert werden, auch wenn das Haus kein Einzeldenkmal ist. Bei Denkmälern kommt die Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW dazu. Wir klären vor dem Angebot mit dem Stadtkonservator, was zulässig ist, und planen Fensteraufarbeitung, Putz und Farbton entsprechend.
Innen frei, außen nach Vorgabe
Bäder, Küchen, Elektrik, Leitungen und Böden sind auch im Denkmal erlaubnisfrei, solange keine geschützte Innenausstattung betroffen ist. Innen sanieren wir also wie in jedem Altbau: Materialprobe, Statik bei Holzbalkendecken, Trockenestrich, Aufarbeitung von Stuck und Dielen. Außen halten wir uns an die Vorgaben und liefern die Bescheinigung für die Abschreibung nach § 7i EStG.
Schmale Straßen, keine Stellplätze
Zwischen Severinstraße und Alteburger Straße gibt es kaum Platz für Container. Wir beantragen Halteverbotszonen bei der Stadt Köln, nutzen Schuttrutschen in Innenhöfe und arbeiten mit Kleincontainern. Gerüste auf dem Gehweg brauchen eine Sondernutzungserlaubnis; die Fristen stehen im Angebot.
Zuständige Behörde Bauaufsichtsamt der Stadt Köln, Stadthaus Deutz; Untere Denkmalbehörde: Stadtkonservator, für Erlaubnisse nach § 9 DSchG NRW
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