Ratgeber · Vermieter

Wohnung renovieren nach Auszug: Kosten und wer sie trägt

Zwischen Auszug und Einzug entscheidet sich, ob die Wohnung zwei oder sechs Wochen leer steht. Die Kosten sind planbar; die Frage, wer sie trägt, hängt am Mietvertrag und am Zustand bei Einzug.

Leere, frisch renovierte Mietwohnung vor der Übergabe an den neuen Mieter.

Direktantwort

Kurz beantwortet

Eine Wohnung nach Auszug zu renovieren kostet 200–400 € pro m² Wohnfläche für Malern, Böden und Kleinteile, eine 60-m²-Wohnung damit 12.000–24.000 €. Nur Streichen liegt bei 2.000–4.000 €. Die Kosten trägt der Vermieter, es sei denn, die Wohnung wurde renoviert übergeben und der Mietvertrag enthält eine wirksame Schönheitsreparaturklausel ohne starre Fristen.

Preise zur Einordnung Alle Zahlen auf dieser Seite sind marktübliche Spannen für Köln und das Rheinland – keine Angebote.
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Was kostet die Renovierung nach Auszug?

Drei Pakete, bezogen auf 60 m² Wohnfläche mit rund 190 m² Wand- und Deckenfläche:

  • Streichen (2.000–4.000 €): Löcher schließen, Wände und Decken weiß, Silikon in Bad und Küche. 3 bis 5 Tage.
  • Standard Neuvermietung (12.000–24.000 €, 200–400 €/m²): zusätzlich Böden neu oder aufgearbeitet, Türen, Schalter, Endreinigung. 1 bis 3 Wochen.
  • Mit Bad und Küche (25.000–45.000 €): Bad teil- oder komplett saniert, Küche demontiert oder neu, Elektrik geprüft. 3 bis 6 Wochen.

Wer zahlt: Mieter oder Vermieter?

Die Renovierungspflicht liegt nach § 535 BGB beim Vermieter. Sie kann für Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen werden, aber nur unter Bedingungen, die der Bundesgerichtshof eng gezogen hat:

  • Die Wohnung muss bei Einzug renoviert übergeben worden sein (BGH VIII ZR 185/14). Unrenoviert übergeben heißt: Vermieter zahlt.
  • Starre Fristen (alle drei Jahre Küche, alle fünf Jahre Wohnräume) sind unwirksam.
  • Quotenklauseln für anteilige Kosten sind unwirksam.
  • Farbvorgaben während der Mietzeit sind unwirksam; bei Rückgabe darf ein neutraler Ton verlangt werden.
  • Instandsetzung, Schimmel, Modernisierung sind immer Sache des Vermieters.
  • Schäden über normale Abnutzung hinaus (Brandlöcher, Bohrlöcher in Fliesen, Haustierschäden) zahlt der Mieter, verrechnet über die Kaution.

Rechenbeispiel: 2-Zimmer-Wohnung 58 m² nach 18 Jahren Mietdauer

Unrenoviert übergeben 2008, Klausel deshalb unwirksam, Vermieter zahlt. Zustand: Raufaser vergilbt, Teppich, Bad von 1990, Küche des Mieters bleibt nicht.

  • Küche demontieren und entsorgen: 650 €
  • Teppich raus, nivellieren, Vinyl 58 m²: 5.400 €
  • Wände spachteln Q2 und streichen, Decken weiß, 185 m²: 3.100 €
  • Bad Teilsanierung: WC, Waschtisch, Armaturen, Fliesenspiegel, Silikon: 6.800 €
  • Elektrik prüfen, FI nachrüsten, Schalterprogramm: 1.400 €
  • Innentüren aufarbeiten, Bohrlöcher, Kleinteile: 900 €
  • Endreinigung, Übergabeprotokoll: 350 €
  • Summe: rund 18.600 € oder 320 €/m², 12 Arbeitstage; bei 12 € Mietsteigerung je m² Amortisation in rund 27 Monaten

Ablauf für Vermieter und Hausverwaltungen

Die Wohnungsabnahme mit dem alten Mieter ist der Zeitpunkt, an dem der Umfang feststeht. Ein Fachbetrieb, der die Abnahme begleitet oder am selben Tag besichtigt, kann sofort anbieten und nach Schlüsselübergabe beginnen. Rahmenpreise je m² für Malern, Böden und Kleinteile ersparen der Verwaltung das Einzelangebot. Fotodokumentation vor und nach der Renovierung dient der Kautionsabrechnung und dem Übergabeprotokoll mit dem neuen Mieter. Bei Leerstand über drei Monate ist in Köln die Wohnraumschutzsatzung zu beachten: Sanierungsbedingter Leerstand ist zulässig, sollte aber dokumentiert sein.

  • Marktübliche Spannen
  • Stand 2025/2026
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Preisspannen

Zahlen zum Nachrechnen

Preisspannen Renovierung nach Auszug. In Köln liegen die Werte 10–20 % über dem Bundesschnitt.

PositionPreisspanneEinheit
Nur Streichen, 60 m² Wohnung2.000–4.000
Standard Neuvermietung200–400€/m²
Mit Bad und Küche25.000–45.000
Bad Teilsanierung4.500–10.000
Küche demontieren und entsorgen300–900
Laminat/Vinyl verlegt26–92€/m²

Marktübliche Spannen für Köln und das Rheinland, Stand 2025/2026. Keine Angebote. Rechtliche Hinweise geben die Rechtsprechung wieder und ersetzen keine Beratung durch Anwalt oder Mieterverein.

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Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten gestellt werden.

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Schildern Sie ihn kurz – wir sagen Ihnen, was realistisch ist.

Was kostet es, eine Mietwohnung nach Auszug renovieren zu lassen?

200–400 €/m² für Malern, Böden und Kleinteile. Eine 60-m²-Wohnung liegt bei 12.000–24.000 €, nur Streichen bei 2.000–4.000 €. Das Rechenbeispiel mit Bad-Teilsanierung kommt auf 18.600 €.

Muss der Mieter beim Auszug renovieren?

Nur, wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde und der Vertrag eine wirksame Klausel ohne starre Fristen enthält. Bei unrenovierter Übergabe zahlt der Vermieter.

Darf ich Renovierungskosten von der Kaution abziehen?

Nur für Schäden über normale Abnutzung hinaus und für wirksam vereinbarte Schönheitsreparaturen. Normale Gebrauchsspuren nach 18 Jahren sind keine Schäden.

Wie schnell ist die Wohnung wieder vermietbar?

Malern und Böden in 1 bis 2 Wochen, mit Bad-Teilsanierung 2 bis 3 Wochen. Vorabnahme, Angebot am selben Tag und Rahmenpreise verkürzen die Leerstandszeit.

Kann ich die Renovierung auf die Miete umlegen?

Schönheitsreparaturen nicht. Modernisierungen wie neues Bad, Fenster oder Dämmung zu 8 % der Kosten im Jahr nach § 559 BGB, mit Kappungsgrenze 3 €/m² in sechs Jahren.

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